Trauergottesdienste sind möglich!

Nachricht 12. Mai 2020

Beschränkung der Teilnehmerzahl ergibt sich aus Abstandsregel

Apostelkirche: 65 Personen, Markuskirche 80 Personen

Trauergottesdienste sind in unseren Kirchen möglich. Dabei sind die auch sonst für Gottesdienste geltenden Hygieneregeln einzuhalten: zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Beim Betreten und in der Kirche ist ein Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Standard ohne Ausatemventil)  zu tragen, dies gilt auch während des Gottesdienstes, wenn die Teilnehmenden ihre Sitzplätze eingenommen haben. Gemeindegesang ist nicht erlaubt (auch nicht zu liturgischen Stücken).

In der Apostelkirche finden maximal 65 Personen Platz, in der Markuskirche sind dies 80 Personen, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Eine sonstige Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt es nicht, auch in den städtischen Friedhofskapellen ist die Zahl der Teilnehmenden allein durch die Abstandsregelung begrenzt.

Bitte wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie Fragen haben!

Pastorin Christine Schröder, Pastor Bertram Sauppe

 

Befiehl du deine Wege
und was dein Herze kränkt
der allertreusten Pflege
des, der den Himmel lenkt.
Der Wolken Luft und Winden
gibt Wege, Lauf und Bahn
der wird auch Wege finden,
da dein Fuß gehen kann.

Mach End, o Herr, mach Ende
mit aller unsrer Not;
stärk unsre Füß und Hände
und lass bis in den Tod
und allzeit deiner Pflege
und Treu empfohlen sein,
so gehen unsre Wege
gewiss zum Himmel ein.

Paul Gerhardt 1653

Pastorin Christine Schröder
Gretchenstraße 55
30161 Hannover