Apostelkirche: 65 Personen, Markuskirche 80 Personen
Seit dem 12. Mai 2020 sind in unseren Kirchen Trauergottesdienste wieder möglich. Dabei sind die auch sonst üblichen Hygieneregeln einzuhalten: zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Beim Betreten und zum Ausgang der Kirche ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, während des Gottesdienstes kann dieser so lange abgesetzt werden wie die Teilnehmenden an ihren Plätzen verbleiben.
In der Apostelkirche finden maximal 65 Personen Platz, in der Markuskirche sind dies 80 Personen, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Eine sonstige Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt es nicht, auch in den städtischen Friedhofskapellen ist die Zahl der Teilnehmenden allein durch die Abstandsregelung begrenzt, anders ist es nach dem Gottesdienst beim Gang zur Grabstelle, dann sind nur noch maximal 20 Personen erlaubt.
Ein anderslautender Bericht der HAZ vom 13.05.20 ist deshalb überholt.
Die Dinge sind in der Verordnung des Landes Niedersachsen wie folgt geregelt §2c: (1) "Zusammenkünfte in Kirchen, Friedhofskapellen oder entsprechend genutzten Einrichtungen, ... sind zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält... (2) Im Rahmen einer Beerdigung ist nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und der dortige Aufenthalt auf den engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens 20 Personen umfassen darf, beschränkt."
Bitte wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie Fragen haben!
Pastorin Christine Schröder, Pastor Bertram Sauppe